Konflikte im Unternehmen rauben Nerven und Zeit, verursachen Kosten und verschlechtern das Ergebnis.

Mediation erarbeitet individuelle Konfliktlösungen ohne Verlierer, geräuschlos, mit Nachhaltigkeit für die Zukunft.

Bessere Stimmung – Besseres Ergebnis!


WirtschaftsMediation lässt sich dort einsetzen, wo Wirtschaftsbeziehungen weiter bestehen sollen, wo die Parteien ein gemeinsames Interesse  in der Zukunft haben:

bei Nachfolgeregelungen
auf Managementebene
bei Strukturveränderungen, bei Fusionen und Übernahmen
bei Konflikten in Kooperationen
bei Störungen im Kunden- /  Lieferantenverhältnis
bei Wettbewerbsstreitigkeiten
am Arbeitsplatz
bei sonstigen Konflikten zwischen  Wirtschaftsteilnehmern

Weitere Anwendungsbeispiele:

Auf Zusammenarbeit angelegte Rechtsverhältnisse
Grossprojekte
Baurechtliche Auseinandersetzungen
Entwicklungsgemeinschaften
Wettbewerbsstreitigkeiten
Konflikte unter Gesellschaftern
Konflikte zwischen Gesellschafter und Geschäftsführern
Innerbetriebliche Konflikte: Vorgesetzter/Mitarbeiter, Betriebsrat/Geschäftsleitung
Fusionen, M&A
Neue Geschäftsfelder
Neue Prozesse und Strukturen
Blockierte Projekte
Generationswechsel
Erbauseinandersetzungen

Als Mediator tragen wir die Verantwortung für die Organisation und die Strukturierung des Mediationsverfahrens. Hierbei beschreiten die Beteiligten unter Führung des Mediators gemeinsam einen Weg ausgehend von ihren jeweiligen Positionen und Konflikten, über ihre Interessen und Ziele hin zu der gemeinsam getragenen Lösung.

Freiwilligkeit der Teilnehmer.
Allparteilichkeit des Mediators.
Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer.
Fairness im Umgang / Einhaltung der vereinbarten Regeln.
Vertraulichkeit bzgl. der Inhalte.
Zukunftsorientiertes Handeln mit Fokus auf die Interessen und Lösungen in der Zukunft.

Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.
Diskrete Konfliktlösung.
Nachhaltige Befriedung der Parteien.
Erzielung von Kooperationsgewinnen.
Kostenersparnis und Zeitgewinn.
Erhaltung unternehmerischer Werte.
Schaffung einer neuen Vertrauensbasis.

WirtschaftsmediationGerichtsverfahren
Hohe ZufriedenheitGeringe Zufriedenheit
Spannung wird beseitigtSpannung bleibt
KommunikationKonfrontation
VerfahrensfreiheitVerfahrenszwänge
Alle Techniken der VerhandlungGemeinsame Gerichtsverhandlung
Dauer: 3 – 6 Wochen +Dauer: 6 – 36 Monate +

 

In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen klären wir zuerst die „Mediationsfähigkeit“ des vorliegenden Konflikts.

Dort werden auch die Fragen nach den teilnehmenden Personen, dem Ablauf, der Dauer, der möglichen Dokumentation der Ergebnisse und den Kosten beantwortet.

Unsere Zusammenarbeit regeln wir sodann in einem Mediationsvertrag.

Das Ergebnis der erfolgreichen Mediation werden wir in einer Mediationsvereinbarung dokumentieren, die, sofern gewünscht, in einem rechtsanwaltlichen Vertrag mit bindender Wirkung festgeschrieben wird.